Jugend-Förderpreis

Stiftung Jugend-Förderpreis

Die Stiftung „Jugend-Förderpreis“ wurde am 15. Dezember 2008 von einem Beerfelder Bürger errichtet und durch
das Regierungspräsidium Darmstadt am 09. Januar 2009 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Seit der Fusion der Stadt Oberzent zum 01.01.2018 sind alle 19 Stadtteile der Stadt Oberzent für die Förderung
antragsberechtigt.

Förderbereich:

Die Stiftung fördert Maßnahmen und Projekte von Vereinen, die die besten Leistungen in der Jugendarbeit er-
bracht haben.
Sie fördert Maßnahmen und Projekte für eine sinnvolle, insbesondere mit dem Ziel der Persönlichkeits- und
Allgemeinbildung oder der fürsorglichen Betreuung verbundenen Freizeitgestaltung von Kindern und
Jugendlichen.

Förderkriterien:

Die Förderentscheidung orientiert sich u. a. an folgenden Kriterien:

  • das Beschreiten neuer Wege oder die Umsetzung fantasievoller, innovativer Ideen,
  • die Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen Vorhabens,
  • der Modell- oder Pilotcharakter eines Vorhabens,
  • die Notwendigkeit einer Unterstützung als Voraussetzung für die Realisierung einer Maßnahme oder
  • eines Projektes.

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • laufende Betriebs- oder Unterhaltungskosten, sowie
  • Maßnahmen und Projekte, deren Durchführung Pflichtaufgabe anderer Institutionen ist, z. B. Ausstattung von Schul-AGs, Gestaltung von Pausenhöfen, Renovierungsarbeiten an kommunalen Gebäuden und Einrichtungen.

Wer kann Fördermittel erhalten?

Die Stiftung fördert im Rahmen des Stiftungszwecks und der zur Verfügung stehenden Fördermittel Projekte und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die von Oberzenter Vereinen durchgeführt werden.

Höhe der Förderung:

Ausgelobt werden drei Geldpreise und Trostpreise, deren Höhe sich aus dem jährlichen Stiftungsertrag ergibt.

Von wem und wie ist ein Antrag einzureichen?

Antragsberechtigt sind Vereine aus Oberzent. Anträge sind schriftlich einzureichen und sollten eine Dar-
stellung der besonderen Arbeit in der Jugendarbeit beinhalten.

Wer entscheidet über die Förderpreisvergabe?

Für die Entscheidung über die Vergabe der Förderpreise ist nach der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand
zuständig. Dessen Entscheidungen sind verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sonstiges:

Die Förderung bezieht sich auf die Vereine der Stadt Oberzent. Neben der Antragsförderung kann die Stif-
tung auch selbst Initiative im Rahmen ihres Stiftungszwecks ergreifen.
Die zweckgerichtete Verwendung der Förderpreise ist in geeigneter Form nachzuweisen. Die Förderpreise wer-
den in geeigneter Weise der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Es würde uns freuen, wenn die Stiftung durch viele Anträge eine große Resonanz erfahren würde.

Der Stiftungsvorstand



Adresse:
Stiftung „Jugend-Förderpreis“
Metzkeil 1
64760 Oberzent/Beerfelden
Internet: www.stadt-oberzent.de/stadtleben/vereine/jugend-foerderpreis/
E-Mail: vorzimmer@stadt-oberzent.de

Stiftungsvorstand:
Christian Kehrer, Bürgermeister
Franz Müller
Wolfgang Hartmann

Stiftungsbeirat:
Frank Matiaske, Landrat des Odenwaldkreises
Jochen Allmann
Jürgen Mühlhäuser