Standorte und Fachbereiche

Verwaltungsstandorte der Stadt Oberzent

Um eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen zu treffen, bitten wir Sie, zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Terminvereinbarungen beim Bürgerservice in Beerfelden sind unter Terminland möglich.

Bürgerservice Telefon: 06068/7590-900


Öffnungszeiten:

Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:30 Uhr

Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:30 Uhr

Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Verwaltungsstandort Beerfelden         

Metzkeil 1
64760 Oberzent

Büro des Bürgermeisters

Telefon: 06068/7590-926
E-Mail: vorzimmer@stadt-oberzent.de

Verwaltungsleitung
Telefon: 06068/7590-925
E-Mail:verwaltungsleitung@stadt-oberzent.de

Bürgerservice
Telefon: 06068/7590-900
E-Mail: buergerservice@stadt-oberzent.de

Standesamt
Telefon: 06068/7590-960
E-Mail: standesamt@stadt-oberzent.de

Ordnungs- und Gewerbeamt
Telefon: 06068/7590-970
E-Mail: ordnungsamt@stadt-oberzent.de

Sozialverwaltung
Telefon: 06068/7590-980
E-Mail: sozialverwaltung@stadt-oberzent.de

Tourist-Information
Telefon: 06068/7590-920
E-Mail: tourismus@stadt-oberzent.de

Jugendpflege
Telefon: 06068/7590-985
E-Mail: jugendpflege@stadt-oberzent.de

Verwaltungsstandort Rothenberg

Hauptstraße 23
64760 Oberzent

Bauverwaltung

Telefon: 06068/7590-990
E-Mail: bauamt@stadt-oberzent.de

Verwaltungsstandort Unter-Sensbach

Sensbacher Straße 86
64760 Oberzent

Finanzverwaltung

Telefon: 06068/7590-940
E-Mail: finanzen@stadt-oberzent.de

Liegenschaften
Telefon: 06068/7590-950
E-Mail: liegenschaften@stadt-oberzent.de

Mitarbeitende der stadtVerwaltung

Bereitschaftsdienst Wasserversorgung: 0151/16335022

FUNDBÜRO

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das Fundbüro der Stadt Oberzent hilft Ihnen schnell und unkompliziert.

Beim Fundbüro der Stadt Oberzent sammeln sich Fundstücke aus dem gesamten Stadtgebiet. Brillen, Schlüssel, Uhren, Schmuck oder Mobiltelefone. Wenn Sie etwas verloren haben, fragen Sie gerne bei uns nach. Mit ein wenig Glück hat ein ehrlicher Finder Ihre Wertsache bei uns abgegeben.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Kontakt:  

Bürgerservice der Stadt Oberzent  

Telefon: 06068 / 7590-900

Rechtsgrundlage