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Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Markterkundungsverfahren zu einer etwaigen kommunalen Beteiligung in Bezug auf Stromnetze
Aufhebung und Neuanordnung des Schutzbereichs für die Verteidigungsanlage Reisenbach (Richtfunkanlage) in den Gemeinden Mudau und Hesseneck, Neckar-Odenwald-Kreis, Land Baden-Württemberg
Vereinfachte Umlegung
Bauleitplanung
Satzungen und Vereinbarungen
Benutzungsordnung für das Hochwasserrückhaltebecken Marbach
Planfeststellungsverfahren Regierungspräsidium Darmstadt
Veröffentlichung Bebauungsplan "Hirschhorner Straße", Stadtteil Beerfelden
Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung für Privatmaßnahmen in Oberzent (in den Stadtteilen der ehemaligen Kommunen Beerfelden, Hesseneck und Sensbachtal)
Die Stadtteile Airlenbach, Beerfelden, Etzean, Falken-Gesäß, Gammelsbach, Hebstahl, Hesselbach, Hetzbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Olfen, Unter-Sensbach und Schöllenbach sind als Förderschwerpunkt anerkannt. Im privaten Bereich gibt es innerhalb der Fördergebiete folgende Fördermöglichkeiten:
· Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude
· Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern
· grünordnerische Maßnahmen im Ortskern
· Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
· Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in Ortskernen
Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal
45.000,00 € je Objekt (für Kulturdenkmäler bis maximal 60.000,00 €).Beim Umbau von Wirtschaftsgeböudenbis zu drei Wohneinheiten maximal 200.000,00 €.
Interessenten melden sich bitte beim:
- Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung „Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz“, Abtlg. Dorf- und Regionalentwicklung in Reichelsheim, Frau Büchner (Tel.: 06164/5051863) oder bei der Stadt Oberzent, Herrn Bauer (Tel.: 06068/7590-991).