Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Jahresabschlüsse 2016 und 2017

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 21.06.2022 die vom Revisionsamt geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Beerfelden, der Gemeinden Rothenberg, Sensbachtal und Hesseneck sowie des Kommunal Service Oberzent (KSO) für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen und dem jeweiligen Magistrat / Gemeindevorstand für dieses Haushaltsjahr die Entlastung erteilt hat.

Die vorgenannten Jahresabschlüsse mit Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 22. August bis 30. August 2022 im Rathaus Beerfelden, Metzkeil 1, 1. Stock, Zimmer 7 während der üblichen Öffnungszeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Oberzent, 19.08.2022

Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister



Markterkundungsverfahren zu einer etwaigen kommunalen Beteiligung in Bezug auf Stromnetze



Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung für Privatmaßnahmen in Oberzent (in den Stadtteilen der ehemaligen Kommunen Beerfelden, Hesseneck und Sensbachtal)

Die Stadtteile Airlenbach, Beerfelden, Etzean, Falken-Gesäß, Gammelsbach, Hebstahl, Hesselbach, Hetzbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Olfen, Unter-Sensbach und Schöllenbach sind als Förderschwerpunkt anerkannt. Im privaten Bereich gibt es innerhalb der Fördergebiete folgende Fördermöglichkeiten:

·         Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude

·         Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern

·         grünordnerische Maßnahmen im Ortskern

·         Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes

·         Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in Ortskernen

 

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.

 

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal

45.000,00 € je Objekt (für Kulturdenkmäler bis maximal 60.000,00 €).Beim Umbau von Wirtschaftsgeböudenbis zu drei Wohneinheiten maximal 200.000,00 €.


Interessenten melden sich bitte beim:

- Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung „Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz“, Abtlg. Dorf- und Regionalentwicklung in Reichelsheim, Frau Büchner (Tel.: 06164/5051863) oder bei der Stadt Oberzent, Herrn Bauer (Tel.: 06068/7590-991).