Bauen & Wohnen


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Dorferneuerung IKEK

Antragsstellung noch bis zum 01.03.2024 möglich!

Fördermöglichkeiten der Dorfentwicklung für Privatmaßnahmen in den Stadtteilen Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Schöllenbach und Unter-Sensbach

Die Stadtteile Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Schöllenbach und Unter-Sensbach sind als Förderschwerpunkt im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) anerkannt. Im privaten Bereich gibt es innerhalb der Fördergebiete folgende Fördermöglichkeiten:

  • Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude
  • Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern
  • grünordnerische Maßnahmen im Ortskern
  • Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
  • Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in Ortskernen

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.

Das Förderprogramm für Privatmaßnahmen in den Stadtteilen Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Unter-Sensbach und Schöllenbach läuft noch bis zum 31.12.2024. Förderanträge im letzten Jahr 2024 müssen bis zum 01.03.2024 bei der Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises gestellt werden, um eine Bewilligung in Abhängigkeit der vorhandenen Fördermittel zu erhalten.

Interessenten melden sich bitte beim:

Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung „Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz“, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung in Reichelsheim (Tel.:06062/70-1881) oder bei der Stadt Oberzent, Herrn Schwinn (Tel.: 06068/7590-996).

Weitere Informationen unter:

https://www.odenwaldkreis.de/de/dienstleistungen/dorf-und-regionalentwicklung/dorfentwicklung/dorfentwicklung/





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Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung für Privatmaßnahmen im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) in Oberzent

Die Stadtteile Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Unter-Sensbach und Schöllenbach sind als Förderschwerpunkt anerkannt. Im privaten Bereich gibt es innerhalb der Fördergebiete folgende Fördermöglichkeiten:

  • Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude
  • Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern
  • grünordnerische Maßnahmen im Ortskern
  • Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
  • Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in Ortskernen

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.

Maßnahmen in den restlichen Stadtteilen (ehem. Gemeinde Rothenberg und ehem. Stadt Beerfelden) können nicht mehr beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal 45.000,00 € je Objekt (für Kulturdenkmäler bis maximal 60.000,00 €). Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (bis zu drei selbstständige Wohneinheiten) maximal 200.000,00 €.

Das Förderprogramm für Privatmaßnahmen in den Stadtteilen Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Unter-Sensbach und Schöllenbach läuft noch bis zum 31.12.2024. Förderanträge im letzten Jahr 2024 sollten nach Möglichkeit bis zum 01.03.2024 bei der Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises gestellt werden, um eine Bewilligung in Abhängigkeit der vorhandenen Fördermittel zu erhalten.

Interessenten melden sich bitte beim:

Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung „Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz“, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung in Reichelsheim, Frau Vostinar (Tel.:06062/70-1814) oder bei der Stadt Oberzent, Herrn Schwinn (Tel.: 06068/7590-996).


Neubaumonitor - Statistik der Baufertigstellungen

Das Hessische Statistische Landesamt veröffentlichte am 30.1.2020 den Atlas "Neubaumonitor - Statistik der Baufertigstellungen".

Der interaktive Atlas gibt Aufschluss über den Umfang der Fertigstellung neuer Wohngebäude in den Landkreisen und Gemeinden. Er informiert darüber hinaus über die fertiggestellte Wohnfläche, die primären Energiequellen der Heizung in Gebäuden, die Art der Wohngebäude sowie die Anzahl neuer Wohnungen. Ein Klick auf die gewünschte Gemeinde zeigt die detaillierten Werte je nach Kartenauswahl. So können Sie die Entwicklungen und Schwerpunkte der Bebauung im eigenen sowie weiteren Umfeld einfach verfolgen. Die gewünschten Informationen können selbständig per Mausklick zusammen gestellt werden.

Der Atlas "Neubaumonitor - Statistik der Baufertigstellungen 2018" ist ein Kooperationsprojekt der Statistischen Landesämter Hessen, Niedersachsen und Berlin-Brandenburg. Es handelt sich um einen ersten Prototypen, technische Weiterentwicklungen werden noch folgen. Ferner soll das Datenangebot dieser Webanwendung nach und nach um weitere Darstellungsmöglichkeiten und Merkmale erweitert und laufend aktualisiert werden.

OpenData: Amtliche Liegenschaftskarte und Immobilienwerte

Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim informiert:

Seit dem 01.02.2022 gibt es die Geobasisdaten des Landes Hessen für jedermann zur freien Verfügung. Informieren können Sie sich hier: https://hvbg.hessen.de/open-data

Über Geodaten online (www.gds.hessen.de)  bekommen auch  BürgerInnen kostenlos u.a. die Amtliche Liegenschaftskarte, den Immobilien-Preis-Kalkulator sowie den Mietwert-Kalkulator-Hessen zum Selbstausdrucken. Einzig die Prüfung des berechtigten Interesse (z.B. bei Eigentümerabrufen) kostet eine Gebühr.




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