Rundumblick Metzkeil im Stadtteil Beerfelden

Prüfung der Grabsteine/Grabmale 


Gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Oberzent sind die Nutzungsberechtigten von Grabstätten verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstätten mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode und im Herbst) auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen oder durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Nutzungsberechtigte von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die sich daraus ergebenden Schäden.

Sofern nicht bereits geschehen, bitten wir, die vorgeschriebenen Überprüfungen umgehend vorzunehmen und nicht standfeste Grabsteine/Grabmale gegen ein Umstürzen zu sichern oder sichern zu lassen.

In den nächsten Wochen wird von der Stadt Oberzent eine Kontrolle sämtlicher Grabsteine/Grabmale auf allen Friedhöfen der Stadt Oberzent durchgeführt. Bis dahin sollen festgestellte Mängel beseitigt sein.