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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.stadt-oberzent.de veröffentlichte Website der Stadt Oberzent.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstprüfung vom 05.06.2025.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1Alternativtexte

  • Beschreibung: Einige der verwendeten Fotos und Logos haben keinen Alternativtext.
  • Maßnahme: Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
  • Zeitplan: 31.12.2025


2. Überschriften

  • Beschreibung: Die Überschriftenstruktur ist teilweise falsch und Überschriftenebenen werden übersprungen und einige Überschriften bezeichnen nicht ausreichend den nachfolgenden Inhalt.
  • Maßnahme: Die Überschriften werden auf der Webseite grundlegend überarbeitet.
  • Zeitplan: 31.12.2025

 

3. Strukturelemente

  • Beschreibung: Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
  • Maßnahme: Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
  • Zeitplan: 31.12.2025

 

4. Tastaturbedienbarkeit

  • Beschreibung: Es können nicht alle Inhalte mit einer Funktion mit der Tastatur erreicht werden.
  • Maßnahme: Die betreffenden Inhalte werden so angepasst, dass sie mit der Tastatur erreicht werden können.
  • Zeitplan: 31.12.2025

 

5. Nicht barrierefreie Dokumente

  • Beschreibung: Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
  • Maßnahme: Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
  • Zeitplan: 31.12.2025


6. Farbkontraste

  • Beschreibung: Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Maßnahmen: Der Webauftritt wird angepasst und die Farbkontraste barrierefrei gestaltet.
  • Zeitplan: 31.12.2025


Unverhältnismäßige Belastung

Die Bereitstellung der Webseite in Gebärdensprache ist eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.06.2025 erstellt und zuletzt am 15.08.2025 überprüft und aktualisiert.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Verwaltungsleitung der Stadt Oberzent: Stefanie Ampferl

Metzkeil 1, 64760 Oberzent

Tel.: 06068 7590-925

E-Mail: verwaltungsleitung@stadt-oberzent.de

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie  Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

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