Briefwahlmöglichkeit Kommunalwahl 2026


Am Sonntag, 15. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten eine entsprechende Benachrichtigung bis spätestens 22. Februar.

Es besteht wieder die Möglichkeit der Briefwahl, die ab 02. Februar 2026 auch online beantragt werden kann. Über den untenstehenden Link oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines gestellt werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Weiterhin ist der Antrag auch schriftlich, mündlich, per Fax oder per E-Mail (nicht aber telefonisch) möglich. Bei schriftlicher Antragstellung empfiehlt sich der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte geben Sie stets Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an. Beim Antrag per E-Mail an buergerservice@stadt-oberzent.de ist zu beachten, dass die Angaben unverschlüsselt übermittelt werden, dem Datenschutz also insofern nicht Rechnung getragen ist. Im Falle persönlicher Vorsprache ist keine Terminvereinbarung mit dem Bürgerservice notwendig.

Alle eingegangenen Anträge auf Wahlscheine werden durch die Stadtverwaltung in der Regel spätestens am nächsten Werktag bearbeitet und versandt. Bei den vergangenen Wahlen kam es vereinzelt zu sehr langen Postlaufzeiten durch die Deutsche Post AG. Sollten die Briefwahlunterlagen, die bis Ende Februar beantragt wurden, nicht bis spätestens 07. März zugestellt sein, bittet die Stadtverwaltung unter Tel. 06068/7590913 um Rückmeldung.

Briefwahlunterlagen können bei Abholung auch an Bevollmächtigte ausgehändigt werden, sofern diese für höchstens vier Personen Unterlagen in Empfang nehmen wollen. Dadurch soll Familien- und Nachbarschaftshilfe zugelassen, gleichzeitig aber das Missbrauchspotential durch „Massenvollmachten“ ausgeschlossen werden. Eine schriftliche Vollmachterteilung ist jedoch erforderlich, ein Vordruck befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nicht schreiben können, dürfen sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Letzter Zeitpunkt für den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines ist Freitag, 13. März, 13:00 Uhr im Rathaus Beerfelden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann dort ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Nach Möglichkeit sollten vorrangig Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisende oder im Ausland lebende Wähler/innen per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig eingeht, empfehlen wir daher, Ihr Wahllokal persönlich aufzusuchen oder von der Briefwahl vor Ort im Rathaus Beerfelden Gebrauch zu machen.