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Informationen zur Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuer
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie die meisten Kommunen in Deutschland steht auch unsere Stadt vor finanziellen Herausforderungen. Die anhaltend hohe Inflation, steigende Energiepreise, Auswirkungen globaler Krisen und die insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage führen zu deutlich höheren Ausgaben. Weiterhin müssen die hessischen Kommunen laut der Frühjahrs-Steuerschätzung bis zum Jahr 2029 mit Steuerausfällen von fast 2,6 Milliarden Euro rechnen. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Oberzent zu sichern, ist es daher von Zeit zu Zeit notwendig, eine Anpassung der Hebesätze zur Grundsteuer vorzunehmen.
Zur Stabilisierung des Haushaltes 2025 haben wir seitens der Stadt Ausgaben reduziert und weitere Einnahmen durch zusätzlichen Holzverkauf generiert. Außerdem profitieren wir durch die Fusion nach wie vor von jährlichen Zuweisungen von über 350.000,00 € durch das Land Hessen. Auch das ist ein Grund, dass die Erhöhungen der Hebesätze bisher moderat ausgefallen sind.
Die getroffenen Maßnahmen und die Zuweisungen alleine sind leider nicht ausreichend, um das bestehende Defizit auszugleichen. Eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 460 % ist daher notwendig. Für eine Kommune ist dies die einzige Stellschraube, mit der die stets wachsenden Ausgaben ausgeglichen werden können.
Unser aller Ziel ist es, die zentralen Leistungen aufrecht zu erhalten, von denen wir alle als Bürgerinnen und Bürger profitieren. Hierzu gehören insbesondere die Unterhaltung und der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Dienstleistungen:
- Kindertagesstätten
- Soziales, Vereinsförderung
- Bauhof/Winterdienst
- Spielplätze
- Park- und Freizeitanlagen
- Öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Gewässerunterhaltung
- Breitbandausbau
- Verwaltungsdienstleistungen
- Feuerwehren
- Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser
- Sporthallen/Sportplätze
- Schwimmbäder
Was bedeutet die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B konkret für Sie?

© Stadt Oberzent
Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden im Odenwaldkreis fällt die Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer B auf 460 Prozent in diesem Jahr bei uns maßvoll aus.
In Oberzent haben fast 94 % der Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer einen vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag bis 200,00 €. Multipliziert mit dem Hebesatz der Grundsteuer B der Stadt Oberzent bedeutet dies eine Mehrbelastung von 6,00 € bis 19,00 € pro Monat.
Wir sind uns bewusst, dass jede Bürgerin und jeder Bürger diese zusätzliche Belastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten spürt. Wir versichern Ihnen aber, dass wir alle Maßnahmen, die in der Stadt Oberzent zur Sicherung eines stabilen und handlungsfähigen Haushalts getroffen werden, mit größter Sorgfalt, Transparenz und Verantwortung prüfen – für eine lebenswerte Stadt heute und in Zukunft.
Ihr Bürgermeister
Christian Kehrer