Landtagswahl Briefwahlschein online-beantragen

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Für die am 8. Oktober 2023 stattfindende Landtagswahl besteht ab dem 28. August 2023 für alle in das Wählverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten wieder die Möglichkeit, die Stimmabgabe durch Briefwahl vorzunehmen. Die einfachste und schnellste Möglichkeit für die Beantragung des Wahlscheins ist die Online-Beantragung über den untenstehenden Link oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Da sich diese bei der letzten Wahl bewährt hat, bitten wir darum, diese Möglichkeit wieder rege zu nutzen. Die Unterlagen werden nach der Beantragung Ihnen innerhalb weniger Tage direkt nach Hause gesandt, so Sie die Stimmabgabe in aller Ruhe vornehmen können.

Weiterhin ist der Antrag auch schriftlich, mündlich, per Fax oder per E-Mail (nicht aber telefonisch) möglich. Bei schriftlicher Antragstellung empfiehlt sich der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte geben Sie stets Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an. Beim Antrag per E-Mail an buergerservice@stadt-oberzent.de ist zu beachten, dass die Angaben unverschlüsselt übermittelt werden, dem Datenschutz also insofern nicht Rechnung getragen ist.

Briefwahlunterlagen können auch an Bevollmächtigte ausgehändigt werden, sofern diese für höchstens vier Personen Unterlagen in Empfang nehmen wollen. Dadurch soll Familien- und Nachbarschaftshilfe zugelassen, gleichzeitig aber das Missbrauchspotential durch „Massenvollmachten“ ausgeschlossen werden. Eine schriftliche Vollmachterteilung ist jedoch erforderlich, ein Vordruck befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nicht schreiben können, dürfen sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen.